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Sachverständiger für "Sturmschäden" von SANKonzepte®


Sturm kann ein großes Zerstörungspotenzial haben. Er kann ganz ganzjährig auftreten und ereignet sich meist in Verbindung mit starkem Regenfall.

Die Schäden an Gebäuden fallen oft erheblich aus. Häufig werden ganze Dächer abgedeckt und Regenwasser greift die Gebäudesubstanz zusätzlich an.

Ein schnelles Handeln und Interimslösungen z.B. Möglichkeiten einer Notabdichtung schaffen, können Folgeschäden reduzieren.

Daher ist es auch im Falle eines Sturmschadens ratsam, einen Experten zu beauftragen der sich mit der Abwicklung auskennt.

SANKonzepte Unwetterschaden Unwetterschaden

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten ein umfangreiches Dienstleistungsangebot bei Gebäudeschäden wie Brand-, Wasser-, Elementar- und Haftpflichtschäden:

  • Feststellung von Schäden am Gebäude
  • Schadenmanagement
  • Erstellung von Schadengutachten
  • Ermittlung von Verkehrswertgutachten
  • Besichtigungen und Schadenaufnahme sowie Begutachtung von Schäden
  • Überwachung der Sanierungs- und Wiederaufbauarbeiten
  • Rechnungs- und Freigabeprüfungen
  • Feststellen der Schadenursache
  • Feststellen des Schadenhergangs
  • Feststellen des Schadenumfangs
  • Erfassen von Altschäden, Baumängeln etc. und Abgrenzung vorg. Schäden
  • Erstellen von Berichten zur Schadenminderung, Festlegen von Sofortmaßnahmen
  • Ermittlung der Schadenhöhe von Sanierung und Wiederherstellung
  • Ermittlung der Massen / Erstellen des Aufmaßes
  • Erstellen des Leistungsverzeichnisses für die Sanierung und des Wiederaufbaues
  • Überwachung des Angebotseinganges
  • Erstellen des Kostenspiegels
  • Mitwirkung bei der Vergabe


FAQs-"Frequently Asked Questions"


Was zählt zu Sturmschäden?

Was zählt zu Sturmschäden? Sturmschäden sind Schäden, die von Windböen ab Stärke 8 verursacht werden. Das können z.B. Schäden an Gebäuden oder Autos durch abgebrochene Äste sein.

Was zahlt Versicherung bei Sturmschaden?

Wer zahlt Sturmschäden am Haus? Werden Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Entsteht durch den Sturm ein Schaden innerhalb Ihrer vier Wände, zahlt die Hausratsversicherung.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden im Garten?

Die Wohngebäudeversicherung leistet für alle Schäden am Haus. Ist der Garten direkt am Haus, werden auch diese Schäden teilweise mit übernommen. In der Regel handelt es sich um entwurzelte Bäume, die quer im Garten liegen oder aufs Dach gekracht sind. Handelt es sich um den eigenen Baum, zahlt die eigene Versicherung.

Sind Bäume bei Sturm versichert?

Kommt es zu Schäden auf dem eignen Grundstück verursacht durch einen Baum, der auf dem eignen Grundstück steht, haftet die eigene Wohngebäudeversicherung. Wichtig hier ist, dass die Gefahr Sturm extra abgeschlossen werden muss und nicht als Standard in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten ist.


Bis wann kann man Sturmschäden melden?

Im Schadensfall sollte die Versicherung zeitnah informiert werden – am besten innerhalb einer Woche nach dem Sturm. Nur so ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Unwetter und den Schäden am Haus oder Auto für die Versicherung klar ersichtlich.

Wer zahlt Wenn ein Baum auf mein Haus fällt?

Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten: Reparatur, Abtransport etc.).

Wer muss Sturmschäden beseitigen?

Kracht ein Baum aufgrund eines Sturms auf Ihr Haus, kommt Ihre Gebäudeversicherung für den Schaden auf. Vorausgesetzt, Sie sind Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen. Bäume, die auf Ihrem Grundstück stehen, sollten Sie beispielsweise regelmäßig auf ihre Standfestigkeit überprüfen.

Wer zahlt Sturmschäden am Dach?

Wohngebäudeversicherung: Die allgemeine Gebäudeversicherung ist beim Sturmschaden der erste Ansprechpartner für Schäden am Dach. In Ihre Zuständigkeit fallen sämtliche Bestandteile der Hausfassade und des Baustoffs.


Alle zusammengetragenen Fragen & Antworten auf unserer Website sind ohne Gewährleistung!

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