ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SANKONZEPTE®
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit natürlichen Personen, Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und SANKonzepte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/ einen Auftrag unterzeichnet. Zur Auftragsausführung bedarf es immer einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mit Unterzeichnung eines Auftrags oder anders erteilter schriftlicher Auftragsbestätigung sind diese AGB automatisch anerkannt. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich vom Auftraggeber oder von ihm hierzu autorisierten Personen festgelegt worden sind.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
Die Werkleistungen von SANKonzepte gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch bei Ingebrauchnahme oder drei Tage nach Fertigstellung schriftlich per Postweg begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Der Auftraggeber unterliegt der Nachweispflicht über Zusendung der Einwendung.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme ggf. auch abschnittsweise spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch SANKonzepte.
Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch SANKonzepte gilt das Werk als nicht abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist SANKonzepte zur Nacherfüllung verpflichtet.
Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände nicht an SANKonzepte weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen.
Dies gilt auch für Schäden, die nachweislich durch bauseits in korrekte Montagen entstanden sind. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen.
Bei einer nur gering fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:
- 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
- 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z.B. Grundsanierung) oder die Gebäudesubstanz betreffende Arbeiten.
§ 4 Aufmaß
Die der Abrechnung zu Grunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Handwerks zu ermitteln.
Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und SANKonzepte gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen.
Bei deren Änderung ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Jedes Angebot ist bis max. 3 Wochen nach Ausstellung gültig.
Irrtum wird vorbehalten.
§ 6Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf Dienstleistungs- Maßnahmen zurückzuführen sind, haftet SANKonzepte im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die SANKonzepte nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um ungewöhnliche Witterungsbedingungen handelt. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zahlbar.
Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche Auftraggeber. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels hat SANKonzepte neben dem grundsätzlich weiterbestehenden.
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 30% nach Baufortschritt
- 10% bei Vorabnahme
- 10% bei Fertigstellung
Erfüllungsanspruch einen Anspruch auf Ersatz des durch den Verzugsschaden (§ 286 Abs. I BGB). Dazu zählen u. a.Mahnkosten 15,00€, Gebühreneines, Inkassobüros sowie Verzugszinsen (§§ 288 BGB, 352 HGB).
§ 10 Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Diese wird vorab für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen gestellt. Die Schlusszahlung ist 5 Tage nach Rechnungszugang fällig.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden wiederkehrende Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit durchgeführt. Unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monats ende kann der Auftrag zum Ende eines Monats gekündigt werden, sofern vertraglich keine abweichende Fristfestgelegt wurde. In diesem Fall ist die separat festgelegte Frist bindend.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz von SANKonzepte Inh. Thorsten Wilhelm Heyer (Köln).
§ 13 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 14 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 15 Arbeitszeiten
Die Regelarbeitszeit unserer Mitarbeiter betragen 7,5 Std./täglich; Kosten für evtl. erforderliche Mehrarbeitszuschläge für Nacht-, Feiertags-, und Wochenendarbeit sind in Angeboten nicht enthalten.
Samstagszuschläge 25 %
Für Nachtarbeit (22 Uhr – 6 Uhr) 50 %
Für Sonntagsarbeit (0 Uhr-24 Uhr) 125 %.
Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 150 %.
Arbeiten aus der Regelarbeitszeit müssen vom Auftraggeber Schriftlich angeordnet werden.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende, eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.
Allgemeine Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit Stand: 25.01.2023
Definitionen und Erklärungen zu den Angebotspositionen finden Sie hier