l

Sachverständiger für "Elementarschäden" von SANKonzepte®


Jeder Elementarschaden an Gebäuden stellt für den betroffenen Eigentümer eine Krise und einen meist nicht unerheblichen Wertverlust dar. Da ist es hilfreich, wenn ein Fachmann den Überblick behält.

Ein Versicherungsnehmer möchte nicht nur dass seine Werte einfach ersetzt werden, sondern vor allem das eine schnelle und kompetente Betreuung stattfindet, damit der mögliche Wertverlust gering ausfällt.

Voraussetzung hierfür ist die Inanspruchnahme und Umsetzung von sachverständigen Lösungen.


SANKonzepte Elementarschaden Elementarschaden

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten ein umfangreiches Dienstleistungsangebot bei Gebäudeschäden wie Brand-, Wasser-, Elementar- und Haftpflichtschäden:

  • Feststellung von Schäden am Gebäude
  • Schadenmanagement
  • Erstellung von Schadengutachten
  • Ermittlung von Verkehrswertgutachten
  • Besichtigungen und Schadenaufnahme sowie Begutachtung von Schäden
  • Überwachung der Sanierungs- und Wiederaufbauarbeiten
  • Rechnungs- und Freigabeprüfungen
  • Feststellen der Schadenursache
  • Feststellen des Schadenhergangs
  • Feststellen des Schadenumfangs
  • Erfassen von Altschäden, Baumängeln etc. und Abgrenzung vorg. Schäden
  • Erstellen von Berichten zur Schadenminderung, Festlegen von Sofortmaßnahmen
  • Ermittlung der Schadenhöhe von Sanierung und Wiederherstellung
  • Ermittlung der Massen / Erstellen des Aufmaßes
  • Erstellen des Leistungsverzeichnisses für die Sanierung und des Wiederaufbaues
  • Überwachung des Angebotseinganges
  • Erstellen des Kostenspiegels
  • Mitwirkung bei der Vergabe

FAQs-"Frequently Asked Questions"


Was zählt zu den Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, welche durch Naturgewalten verursacht werden. Hierzu zählen Starkregen, Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche, Stürme, Hagel, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

Was deckt die elementarversicherung nicht ab?

Was deckt die Elementarversicherung nicht ab? Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, das z. B. stark gestiegen ist und dann von unten in das Mauerwerk eines Kellers eindringt.

Ist Starkregen ein Elementarschäden?

Schäden, die durch Überschwemmungen, etwa durch Starkregen, am Gebäude oder Ihrem Inventar verursacht werden, zählen zu den Elementarschäden und können bei den Versicherungen mitversichert werden.

Was zahlt die Versicherung bei Elementarschäden?

Die Hausratversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung (Elementarschadenversicherung) sichert den kompletten Hausrat ab: Sie übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar. Sie erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut komplett zerstört wurde.


Welche Elementarschäden sind nicht versichert?

Ausgeschlossen vom Versicherungsumfang sind stets Vorsatz, Sturmflut und Grundwasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt. Wenn sich allerdings das Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und diese Wassermassen dann gemeinsam Deinen Keller fluten, ist der Schaden im Zweifelsfall versichert.

Was versteht man unter Starkregen?

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit intensiv regnet. Starkregen sind meist lokal begrenzt. Der Deutsche Wetterdienst warnt in drei Stufen: Starkregen: 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden.

Ist Flut in der elementarversicherung?

Die sogenannte Elementarschaden-Versicherung deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten wie Starkregen oder Hochwasser entstanden sind. In einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung, einer Leitungswasser- oder Sturm-Hagel-Versicherung ist dieser Schutz nicht automatisch enthalten.

Ist man gegen Grundwasser versichert?

Grundwasserschäden sind nur versichert, wenn das Grundwasser hochwasserbedingt oberirdisch in das Haus eindringt. Voraussetzung für eine Schadensregulierung ist eine Elementarschadenversicherung mit Grundwassereinschluss.


Alle zusammengetragenen Fragen & Antworten auf unserer Website sind ohne Gewährleistung!




Schlagworte:

feststellung von Schäden, gebäudeschaden, schadenmanagement, erstellung von Schadengutachten, schadengutachten, ermittlung von verkehrswertgutachten, besichtigungen und schadenaufnahme, besichtigung, schadenaufnahme, begutachtung von schäden, begutachtung, überwachung der sanierungs- und wiederaufbauarbeiten, sanierungsarbeiten, wiederaufbauarbeiten, rechnungs- und freigabeprüfungen, rechnungsprüfung, feststellen der schadenursache, schadenursache, schadengrund, schadenregulierung, schadenbericht, schadenerklärung, feststellen des schadenhergangs, feststellen des schadenumfangs, erfassen von altschäden, altschaden, handwerk, dienstleister, schadenmanagment, gutachter, versicherungsbetrug, baumängeln etc. und Abgrenzung vorg. Schäden, baumangel, baumängel, baumangelhaftung, erstellen von berichten zur schadenminderung, bericht, berichterstattung, bilddokumentation, festlegen von sofortmaßnahmen, erste hilfe, sofortmaßnahmen, helfen, wermittlung der schadenhöhe von sanierung und wiederherstellung, wiederherstellungsarbeiten, wermittlung der massen / erstellen des aufmaßes, grundriss, skizze, zeichnung, erstellen des leistungsverzeichnisses für die sanierung und des wiederaufbaues, sanierungskonzept, sanierungsplan, überwachung des angebotseinganges, angebote, kostenvoranschlag, erstellen des kostenspiegels, mitwirkung bei der vergabe, auftragsvergabe, vergaberecht,

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram