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Sachverständiger für "Wasserschäden" von SANKonzepte®


Ermittlung von Schadenursachen, Prüfung von Regressmöglichkeiten, Bewertung von Wasserschäden.

Wir beurteilen Leitungswasserschäden in Wohn- und Geschäftshäusern, Fabriken, Lagerhallen oder Produktionsstätten.

Im Zuge der Schadenaufnahme verschaffen wir uns schnell einen Überblick über das Schadenausmaß, sichern Ihre Werte und legen den Grundstein für die Sanierung.

Dabei achten wir verstärkt darauf, die Schadenursachen aufzuspüren und Folgeschäden am Gebäude, wie sie erst nach Monaten oder Jahren auftreten können, z.B. echten Hausschwamm oder Versalzung des Mauerwerkes, auszuschließen.

Wir ermitteln die Höhe des Schadens, der an Ihrem Gebäude entstanden ist, erstellen ein Gutachten und bieten Ihnen umfassende Leistungen im Schadenfall.


SANKonzepte Unwetterschaden Unwetterschaden


Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten ein umfangreiches Dienstleistungsangebot bei Gebäudeschäden wie Brand-, Wasser-, Elementar- und Haftpflichtschäden:

  • Feststellung von Schäden am Gebäude
  • Schadenmanagement
  • Erstellung von Schadengutachten
  • Ermittlung von Verkehrswertgutachten
  • Besichtigungen und Schadenaufnahme sowie Begutachtung von Schäden
  • Überwachung der Sanierungs- und Wiederaufbauarbeiten
  • Rechnungs- und Freigabeprüfungen
  • Feststellen der Schadenursache
  • Feststellen des Schadenhergangs
  • Feststellen des Schadenumfangs
  • Erfassen von Altschäden, Baumängeln etc. und Abgrenzung vorg. Schäden
  • Erstellen von Berichten zur Schadenminderung, Festlegen von Sofortmaßnahmen
  • Ermittlung der Schadenhöhe von Sanierung und Wiederherstellung
  • Ermittlung der Massen / Erstellen des Aufmaßes
  • Erstellen des Leistungsverzeichnisses für die Sanierung und des Wiederaufbaues
  • Überwachung des Angebotseinganges
  • Erstellen des Kostenspiegels
  • Mitwirkung bei der Vergabe


FAQs-"Frequently Asked Questions"


Wer zahlt bei einem Wasserschaden?

Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners. Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Entsteht ein Wasserschaden durch den Nachbar, übernimmt die Privathaftpflicht des Nachbarn die Kosten

Wann zahlt die Versicherung nicht bei Wasserschaden?

Wann zahlt die Versicherung nicht bei Wasserschäden? Generell zahlen weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser entstanden sind. Wasserschäden durch Hochwasser, Flut oder Starkregen müssen über einen Elementarschutz abgesichert werden.

Kann Wasserschaden von alleine trocknen?
Wie lange braucht eine Wand zum trocknen nach Wasserschaden?

Bei einem starken Wasserschaden im Mauerwerk variiert die Trocknung oftmals zwischen 14 Tagen und sechs Wochen. Bei einer sehr starken Durchfeuchtung der Wohnung, müssen Sie mit einer Trocknung von bis zu einem Vierteljahr rechnen.

Wer muss Wasserschaden beweisen?

Das Gericht regelt die Beweislast wie folgt: Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Zerstörung der Mietsache nicht zu vertreten hat, nur, wenn die vermieteten Räume unstreitig infolge des Mietgebrauchs zerstört worden sind.


Wer zahlt Renovierung bei Wasserschaden?

Wer einen Wasserschaden hat, hat in den folgenden Wochen mit Trocknungsgeräten, neuen Möbelkäufen und Renovierungsarbeiten zu tun. Die Kosten dafür übernimmt derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist.

Welche Wasserschaden sind nicht versichert?

In folgenden Schadensfällen kommt zumindest die Hausratversicherung nicht für den Wasserschaden auf: Schäden am Hausrat durch gestiegenes Grundwasser. Schäden am Hausrat durch Einregnen (z.B. durch ein offenes Fenster) Schäden am Gebäude selbst oder an im Gebäude integrierten Installationen

Wie lange dauert Sanierung nach Wasserschaden?

Auch bei den Sanierungs- oder Wiederherstellungsarbeiten haben viele Faktoren wie z.B. Art des Baustoffs, Aufbauhöhen, Verkettung verschiedener Gewerke, Witterung etc. Einfluss auf die Dauer der Arbeiten. Bei einem „normalen Wasserschaden“ ist von einem Zeitraum von etwa 4-6 Wochen auszugehen.

Was wird bei Wasserschaden bezahlt?

Beispiel: Leitungs- oder Heizungswasser tritt durch ein defektes Rohr aus und beschädigt Boden und Wände. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an Ihren beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen wie Möbeln, Teppichen oder Elektrogeräten entstehen.


Alle zusammengetragenen Fragen & Antworten auf unserer Website sind ohne Gewährleistung!






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