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AWMF-SCHIMMELPILZ-LEITLINIE VON SANKONZEPTE®


Einleitung 

Im April 2016 hat die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) mit anderen wissenschaftlichen, medizinischen Fachgesellschaften, deutschen und österreichischen Gesellschaften, Ärzteverbänden und Experten die AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie „Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen“, AWMF-Register-Nr. 161/001, Klassifikation S2k, gültig bis 10.04.2021, vorgelegt (Wiesmüller et al. 2016), um die bestehende Lücke für die medizinische Diagnostik bei Schimmelbelastungen im Innenraum zu schließen. Bisher existieren nämlich nur Leitlinien dazu, wie ein Gebäude bei Feuchteschäden/Schimmelbefall saniert werden kann (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes 2002, 2005; Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 2017) und Übersichtsarbeiten zu den auf Schimmelpilze zurückgeführten Krankheitsbildern. Es gab jedoch bislang keine Leitlinie, die darstellt, wie in Bezug auf die betroffenen Patienten vorgegangen werden soll. 

Die AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie wird im vorliegenden Beitrag kurz dargestellt. Details zu den Mitgliedern des Leitlinienverfahrens, zur angewandten Methodik, zu herangezogenen anderen Leitlinien, zum Leitlinienverfahren, zu wesentlichen Definitionen sowie eine Systematik der Schimmelpilze sind der AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie zu entnehmen und werden aus Platzgründen im vorliegenden Beitrag nicht behandelt. Zu allen Inhalten des vorliegenden Beitrags finden sich vertiefende Informationen, sowie die entsprechenden primären Literaturzitate in der genannten Leitlinie.


Durch Schimmelpilze verursachte Gesundheitsprobleme und Erkrankungen 

Abgesehen von der Allergischen Bronchopulmonalen Aspergillose (ABPA) und den durch Schimmelpilze kausal verursachten Mykosen, liegen nur Evidenzen für Assoziationen von Feuchte-/Schimmelschäden und unterschiedliche Gesundheitseffekte vor. Eine Kausalität kann im Einzelfall zwischen einer speziellen Schimmelpilzexposition und konkreten gesundheitlichen Beschwerden und/oder Krankheitsbildern nicht zweifelsfrei abgeleitet werden. Ob eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze vorliegt, hängt maßgeblich von der Disposition der exponierten Personen ab.


Risikoanalyse und -bewertung  Infektionsrisiko 

Das Infektionsrisiko von den in Innenräumen regelmäßig vorkommenden Schimmelpilzarten ist für gesunde Personen gering, die meisten Arten sind in die Risikogruppe 1 und wenige in 2 (Aspergillus fumigatus, A. flavus) der TRBA 460: „Einstufung von Schimmelpilzen in Risikogruppen (TRBA 460 2002) der Biostoffverordnung (BioStoffV 2013)“ eingeteilt.  Für berufliche Tätigkeiten (Umgang) mit Schimmelpilzen gilt die aktuelle Biostoffverordnung (BioStoffV 2013).  Schimmelpilzmykosen sind opportunistische Infektionen, die eine verminderte Abwehrlage bei exponierten Personen erfordern. Thermotolerante Schimmelpilzarten der Risikogruppe 2 (z. B. A. fumigatus, A. terreus, A. niger, A. flavus, Emericella nidulans oder mesophile Fusarium sp.) der TRBA 460: „Einstufung von Schimmelpilzen in Risikogruppen (TRBA 460 2002) der Biostoffverordnung (BioStoffV 2013)“ verursachen nur selten Infektionen bei gesunden, immunkompetenten Personen, können aber invasive Mykosen bei Menschen auslösen, deren Immunsystem aufgrund von Erkrankungen oder anderer Umstände inkompetent ist. Immunsupprimierte Personen werden nach der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (KRINKO 2010) in drei Risikogruppen eingeteilt. Besonders gefährdet sind (Aufzählung mit abnehmendem Risiko) Patienten mit Tumorerkrankung, v. a. mit hämatoonkologischer Grunderkrankung (z. B. Leukämie, Lymphom), akuter myeloischer Leukämie (AML), akuter lymphatischer Leukämie (ALL), allogener Stammzelltransplantation, autologer Stammzelltransplantation, solider Organtransplantation, HIV-Infektion, sonstiger Immunsuppression (z. B. längerdauernde hochdosierte Therapie mit Glukokortikoiden), aplastischer Anämie, zystischer Fibrose u. v. a. 

Aufgrund des stetigen Anstiegs des Anteils immunsupprimierter Patienten an der Bevölkerung und des immer längeren Überlebens dieser Betroffenen, kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass Schimmelpilzinfektionen ein zunehmender Risikofaktor für die Gesundheit dieser Bevölkerungsgruppe werden können (Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ des Robert Koch-Instituts 2007). Ein numerisches Risiko kann auf der Grundlage des aktuellen Wissensstandes nicht abgeleitet werden.


Sensibilisierungs-/Allergierisiko 

Prinzipiell besteht auch bei Gesunden immer die Möglichkeit der Sensibilisierung und der Auslösung einer klinisch symptomatischen Allergie nach Einatmung von Sporen und anderen Schimmelpilzbestandteilen (z. B. Myzel). Das sensibilisierende Potenzial von Schimmelpilzen ist, im Vergleich zu anderen Umweltallergenen, wie etwa Allergenen von felltragenden Haustieren, Gräser- und Baumpollen oder Hausstaubmilben, als deutlich geringer einzuschätzen. Sowohl bevölkerungs- als auch patientenbezogene Studien zeigen europaweit eine vergleichsweise geringe Sensibilisierungsprävalenz von 3–10 %, gemessen an der Gesamtbevölkerung. Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Sensibilisierung – auch auf Schimmelpilze – nicht gleichzusetzen ist mit einer klinisch relevanten Allergie. Nur wenige Schimmelpilze sind als Testallergenlösungen verfügbar und typische Innenraumpilzallergenextrakte fehlen weitgehend. Aus allergologischer Sicht ist nach einer Sensibilisierung eines Patienten gegenüber Schimmelpilzen grundsätzlich eine Dosisabhängigkeit der Exposition (gemessen als KBE) nicht alleine ausschlaggebend für die klinische Reaktion. Die Sensibilisierung mit der Bildung von spezifischen IgE-Antikörpern und die Auslösung von allergischen Reaktionen erfolgt auf der Ebene von Proteinen bzw. Peptidkomponenten. Damit ist es nicht erforderlich, dass ganze Sporen oder unversehrtes Schimmelpilzmyzel vorliegen. Vielmehr ist die Allergenität von den Proteinen oder Peptiden abhängig, die aufgrund ihrer Eigenschaften allergieauslösend sind.  Bei Personen mit Atopie, Rhinokonjunktivitis oder Rhinosinusitis stellt eine Exposition in feuchten Innenräumen einen Risikofaktor für die Ausbildung eines Asthma bronchiale dar. Bei einer mit Schimmelpilzexposition assoziierten Rhinosinusitis verdoppelt sich das Risiko für die Ausbildung eines Asthma bronchiale. Kleinkinder mit einer Atopie scheinen ein erhöhtes Risiko für die Ausbildung eines Asthma bronchiale bei Feuchteschäden oder Schimmelpilzvorkommen im Schlaf- oder Wohnzimmer zu haben.  Ein numerisches Risiko kann auf der Grundlage des aktuellen Wissensstands nicht abgeleitet werden.


Risiko toxischer/Schleimhaut-irritativer Wirkungen 

Nur Schimmelpilze, die potenziell in der Lage sind, Toxine zu bilden, kommen als Auslöser einer Intoxikation in Betracht. Ob im Einzelfall eine Toxinbildung im Innenraum stattfindet, entscheiden die Umgebungs- und Wachstumsbedingungen und hier vor allem das Substrat. Beim Menschen sind keine prädisponierenden Faktoren für Intoxikationen durch Mykotoxine bekannt. Prädispositionen sind aber auf Wirkorganebene vorstellbar. So ist beispielsweise denkbar, dass eine vorgeschädigte Leber (z. B. chronische Hepatitis, Leberzirrhose) eine Prädisposition für hepatotoxische Aflatoxin-Wirkungen nach oraler Aufnahme dieses Toxins sein kann. Ob dies auch für die aerogene Toxinaufnahme gilt, ist bisher nicht geklärt.  Ein numerisches Risiko kann auf der Grundlage des aktuellen Wissensstands nicht abgeleitet werden.  Bisher ist unklar, ob von MMI (Mucous Membrane Irritation) oder von chronischer Bronchitis Betroffene besonders empfindliche Personen sind, die bei geringerer Dosis reagieren, oder sensibilisierte Personen sind, die dosisunabhängig anders reagieren als nichtsensibilisierte Individuen. Mögliche prädisponierende Faktoren für MMI und chronische Bronchitis können andere entzündliche Prozesse im Bereich der Schleimhäute der Augen und des Respirationstrakts, wie z. B. Infektionen, atopische Schleimhauterkrankungen, Keratokonjunktivitis sicca und trockene Nasenschleimhäute, sein. 


Risiko von Geruchswirkungen und Befindlichkeitsstörungen

Von Geruchswirkungen und/oder Befindlichkeitsstörungen kann bei Feuchte-/Schimmelschäden im Innenraum grundsätzlich jeder betroffen sein. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gesundheitsgefährdung.  Prädisponierende Faktoren für Geruchswirkungen können genetische und hormonelle Einflüsse, Prägung, Kontext und Adaptationseffekte sein. Prädisponierende Faktoren für Befindlichkeitsstörungen können Umweltbesorgnisse, -ängste, -konditionierungen und -attributionen sowie eine Vielzahl von Erkrankungen sein.


Diagnostik 

Grundelemente jeder medizinischen Diagnostik sind die Anamnese und die körperliche Untersuchung. Darauf aufbauend erfolgen weiterführende spezielle Untersuchungsmethoden entsprechender medizinischer Fachdisziplinen in Abhängigkeit von der Fragestellung und der Differenzialdiagnostik. In der Umwelt- und Arbeitsmedizin erfolgen zudem immer dort, wo möglich und indiziert, Untersuchungen zur inneren Exposition (Human-Biomonitoring als Belastungs- und/oder Effektmonitoring) und/oder zur äußeren Exposition (Hausbesuch/Ortsbegehung, Umweltmonitoring). 


Anamnese

Bei Verdacht auf mögliche gesundheitliche Störungen durch Schimmelpilze sind neben der allgemeinen und differenzialdiagnostischen Anamnese folgende Elemente der Anamnese zu berücksichtigen:  Expositionsanamnese im Wohnbereich, Expositionsanamnese im Arbeitsbereich, Expositionsanamnese im Freizeitbereich, Infektiologische Anamnese inkl. Prädispositionsfaktoren, Allergologische Anamnese inkl. Prädispositionsfaktoren, Anamnese bzgl. irritativ-toxischer Wirkungen, Anamnese bzgl. Geruchswirkungen, Anamnese bzgl. Befindlichkeitsstörungen.


Körperliche Untersuchung

Zu jeder Anamnese gehört eine komplette oder zumindest beschwerdebildorientierte körperliche Untersuchung. Die Methodik der körperlichen Untersuchung greift auf die Inspektion, die Palpation, Perkussion, Auskultation und Funktionsprüfung zurück.  Grundsätzlich sollte die körperliche Untersuchung strukturiert und standardisiert durchgeführt und adäquat dokumentiert werden. Hierzu stehen diverse Befundbögen aus dem klinischen Bereich zur Verfügung. 


Marker für eine Schimmelpilzexposition

Umweltmonitoring: Eine zusammenfassende aktuelle Darstellung der Untersuchungsmethoden zur Erfassung einer Schimmelpilzexposition bei Schimmelpilzbefall in Innenräumen u. a. bei Feuchteschäden findet sich bei Gabrio et al. (2015). Diese Darstellung soll behandelnden Ärzte, aber auch Umweltmykologen, Innenraumdiagnostikern, Handwerkern, Architekten und Bausachverständigen, die entsprechende Messungen beauftragen und/oder bewerten müssen, fundierte Kenntnisse zu sinnvoller oder nicht sinnvoller Anwendung sowie zur Aussagekraft der verschiedenen Mess- und Untersuchungsmethoden liefern, um so eine solide Grundlage für die Beauftragung und Bewertung entsprechender Untersuchungen zur Verfügung zu haben. 


Medizinisch klinische Diagnostik 

Allergologische Diagnostik. Die Diagnostik unterscheidet sich nicht von der Diagnostik anderer allergischer Erkrankungen. Ein schrittweises Vorgehen erfolgt unter Berücksichtigung individueller Faktoren üblicherweise nach dem klassischen Stufenschema: Anamnese/körperlicher Befund/klinische Untersuchung – Hauttest – Serumanalyse oder ergänzende in vitro-Methoden – Provokation.  Folgende Voraussetzungen zur Diagnose einer Schimmelpilzallergie müssen vorliegen: Es findet sich ein krankmachendes Schimmelpilzantigen in der Umwelt. Es besteht eine sichere zeitliche Beziehung zwischen der allergischen Symptomatik und der Exposition gegenüber dem Schimmelpilzallergen. Es besteht eine atopische Prädisposition. Es ist eine Evidenz zur Bildung von spezifischem IgE gegen Schimmelpilzantigene vorhanden. Karenzmaßnahmen gegenüber den Schimmelpilzallergenen zeigen eindeutige klinische Effekte. Grundsätzlich gelten für die Diagnostik einer Schimmelpilzallergie die gleichen Empfehlungen und Leitlinien wie für andere Allergenquellen, die die Ursachen einer Soforttypallergie darstellen.  Serologische Untersuchungen. Zu den serologischen in vitro-Untersuchungen zählen im Falle einer IgE-vermittelten Krankheit der Nachweis von spezifischen IgE-Antikörpern bzw. im Falle einer ABPA oder EAA der Nachweis von spezifischen IgG-Antikörpern. Der Nachweis erhöhter spezifischer Antikörper ist ein deutlicher Hinweis auf eine Sensibilisierung, aber nicht gleichzusetzen mit der klinischen Relevanz, wobei mit dem Sensibilisierungsgrad auch der prädiktive Wert für eine klinische Relevanz zunimmt. 


Nachweis von Schimmelpilz-spezifischen IgE-Antikörpern.

Die zweifellos wichtigste und praxistauglichste in vitro-Untersuchung ist die Bestimmung von allergenspezifischen IgE-Antikörpern (sIgE) im Serum. Es wird auf die AWMF-Leitlinien in vitro-Allergiediagnostik, AWMF Nr. 061-017 – Entwicklungsstufe: S1 (2009) ( www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-017.html ) verwiesen. Obwohl eine Vielzahl von Tests unterschiedlicher Hersteller existiert, ist die Auswahl an innenraumrelevanten Schimmelpilzdiagnostiken sehr eingeschränkt. 


Schimmelpilz-spezifische IgG-Bestimmung.

Die Bestimmung spezifischer IgG-Antikörper im Zusammenhang mit der Diagnostik einer Schimmelpilzallergie vom Soforttyp (Typ-I-Allergie) hat keine diagnostische Bedeutung, da IgG-Antikörper als physiologische Antwort des Immunsystems selten eine pathogenetische Bedeutung haben, und wird daher nicht empfohlen. Nur bei einem Verdacht auf eine ABPA (Typ-I-, -III-Allergie) oder EAA (Typ-III-, -IV-Allergie) werden die Schimmelpilz-spezifischen IgG-Antikörper zu einem sinnvollen Teil der Diagnostik und dann auch empfohlen.


Zytokine

Eosinophiles Cationisches Protein (ECP). Für den Nachweis einer Schimmelpilzallergie besteht keine spezielle Indikation für ECP als unspezifischen Marker einer Aktivierung und Rekrutierung von eosinophilen Granulozyten. 


Immunkomplexe

Die Untersuchung von Immunkomplexen ist auf spezielle Krankheitsbilder aus dem Kreis der allergischen Reaktion vom Typ III wie der EAA beschränkt und hat in der Diagnostik bei Schimmelpilzexposition darüber hinaus keinen Platz. 


Galactomannan im Serum.

Eine Indikation zum Nachweis von Galactomannan aus Serum besteht nur zur Diagnostik im Fall einer invasiven Aspergillose. 


-1,3-D-Glucan im Serum.

Der Nachweis von -1,3-D-Glucan im Serum ist technisch anspruchsvoll und könnte bei der Diagnostik invasiver Mykosen sinnvoll sein, eine Anwendung im Zusammenhang mit Schimmelpilzvorkommen in Innenräumen ist nicht indiziert. 


Mykotoxine im Serum.

Beim jetzigen Stand der analytischen Möglichkeiten lassen sich Mykotoxine durch Innenraumbelastungen im Human-Biomonitoring weder valide bestimmen noch bewerten. Eine Bestimmung von Mykotoxinen im Blut, Serum oder Urin hat für die praktische Medizin keine Bedeutung und muss zurzeit auf wissenschaftliche Fragestellungen beschränkt bleiben. 


Zelluläre Testsysteme.

Seltene Indikationen für diese Testungen mit der Zielzelle „basophiler Ganulozyt“ stellen Proben mit extrem niedrigen Gesamt-IgE und erfolglosem spezifischen serologischen IgE-Nachweis bei vermuteter Sensibilisierung oder exotischen Allergenen dar. Es wird auf die AWMF-Leitlinien in vitro-Allergiediagnostik, AWMF Nr. 061-017 – Entwicklungsstufe: S1 (2009) ( www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-017.html ) verwiesen. 


Basophilen-Degranulationstest und Histaminfreisetzung (HLT, Histamin-Liberations-Test).

Für die Schimmelpilzallergiediagnostik ist der HLT nicht sinnvoll. Basophilen-Aktivierungstest mithilfe der Durchflusszytometrie (Flow CAST). Der Test ist sinnvoll bei Inhalationsallergenen, insbesondere für Fälle, bei denen der Hauttest und Messungen von spezifischem IgE nicht durchgeführt werden können. Seltene Indikationen stellen außerdem Proben mit niedrigem Gesamt-IgE, erfolglosem spezifischem serologischen IgE-Nachweis und ggf. negativem Hauttest bei vermuteter Sensibilisierung oder exotischen Allergenen dar.  Bestimmung anderer Effektorzell-Mediatoren (Leukotrien-Freisetzungstest, Cellular-Antigen-Stimulation-Test, CAST). Ein positives Ergebnis auf ein Allergen, d.h. der indirekte Nachweis einer Sensibilisierung, ist nur bei eindeutig anamnestischem Zusammenhang und/oder positivem Provokationstest hinweisend für eine klinisch bedeutsame Allergie. Auch dieser Test ist in seiner Durchführung komplex und für die Routinediagnostik nicht geeignet. 


Lymphozytentransformationstest (LTT).

Lymphozytentransformationstestungen (LTT) auf Schimmelpilze sind als diagnostische Verfahren nicht indiziert (Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ des Robert Koch-Instituts 2008). 

Provokationstests. Ergeben die Anamnese, die körperliche Untersuchung und die Serologie keine eindeutige Diagnose zum Nachweis einer Schimmelpilzallergie, kann ein Provokationstest indiziert sein, wenn sich daraus wichtige Konsequenzen für Therapie, Prävention und/oder Kompensation ergeben. Mit einem organbezogenen Provokationstest soll die klinische Aktualität von vorhandenen Sensibilisierungen oder vermeintlich beobachteten Symptomen gesichert werden. Aktuell werden nur noch wenige kommerzielle Schimmelpilzallergentestextrakte von einzelnen Herstellern angeboten. Wie Untersuchungen mittels detaillierter biochemischer und immunologischer Analysen nachweisen konnten, weisen die Schimmelpilzallergenextrakte eine sehr hohe Variabilität in der Allergenzusammensetzung auf, und Präparate einer Schimmelpilzart von unterschiedlichen Herstellern sind nicht vergleichbar. Eine Ausnahme stellen die Hauttestextrakte des Außenluftschimmelpilzes Alternaria dar. 

Für die Durchführung wird auf die entsprechenden vorliegenden Leitlinien verwiesen. Infektiologische Diagnostik. Zum Vorgehen bei Schimmelpilzinfektionen wird auf die entsprechende angemeldete AWMF-Leitlinie Diagnose und Therapie invasiver Aspergillus-Infektionen, AWMF Nr. 082-003 – Entwicklungsstufe: S2e ( www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/082-003.html ) verwiesen.  Toxikologische Diagnostik. Es existieren derzeit keine brauchbaren und validierten Testverfahren, die in der klinischen Diagnostik in praxi eingesetzt werden könnten. 

Therapie. Auch dann, wenn kausal der Zusammenhang zwischen Beschwerden/Befunden/Krankheiten und dem Vorkommen von Schimmel/Feuchte im Innenraum nicht nachgewiesen werden kann, ist aus präventiver und hygienischer Sicht, beim Vorhandensein eines Feuchte-/Schimmelschadens die erste „therapeutische“ Maßnahme die zügige fach- und sachgerechte Sanierung und bei schwerwiegenden Krankheitsbildern mit hohem Gesundheitsrisiko (Immunsuppression gemäß den Kriterien der KRINKO (2010), Mukoviszidose (zystische Fibrose), Asthma) die umgehende Expositionsminimierung.  Allgemeine medikamentöse Behandlung  Grundsätzlich ist bei einer Schimmelpilzallergie in Abhängigkeit von der organspezifischen Ausprägung der allergischen Erkrankung eine topische und/oder systemische Therapie indiziert. 

Bezüglich der (organbezogenen) medikamentösen Therapie einer Allergie wird auf die entsprechenden Leitlinien verwiesen.  Spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung)  Die spezifische Immuntherapie (SIT) mit Schimmelpilzextrakten sollte möglichst früh im Krankheitsverlauf zur Anwendung kommen, insbesondere dann, wenn die Maßnahmen der medikamentösen Therapie und der Allergenkarenz zuvor nicht zu einer Stabilisierung der Beschwerden führten. Die entsprechenden Schimmelpilzallergene müssen als Auslöser der allergischen Beschwerden diagnostisch eindeutig gesichert sein. Die Voraussetzung für eine SIT ist der Beleg einer allergenspezifischen IgE-Sensibilisierung von klinischer Relevanz. Die Kombination verschiedener Testmethoden liefert zusammen mit der Anamnese eine ausreichende Basis für eine SIT. Die Hyposensibilisierung setzt die gesicherte Diagnostik voraus. Hierzu wird auf die aktuelle Leitlinie verwiesen. 

Nach der derzeitigen Studienlage ist die Wirksamkeit der subkutanen Immuntherapie (SCIT) bei den außenluftrelevanten Schimmelpilzen Alternaria alternata und Cladosporium herbarum durch wenige Studien belegt.  Die Wirksamkeit der SLIT ist bezüglich der Hyposensibilisierung gegen innenraumrelevante Schimmelpilze bisher nicht ausreichend wissenschaftlich gesichert.  Darüber hinaus wird auf die AWMF-Leitlinie (Allergen-)spezifische Immuntherapie bei IgE vermittelten allergischen Erkrankungen, AWMF Nr. 061-004 – Entwicklungsstufe: S2k (2014) ( www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-004.html ) verwiesen.  Expositionskarenz  Expositionskarenz bzw. Allergenkarenz hat wie bei allen allergischen Erkrankungen Vorrang. Dennoch ist eine rechtzeitige Medikation erforderlich, damit sich nach einer beschwerdearmen Zeit nicht wieder das Vollbild der allergischen Erkrankung zeigt.  Die Beseitigung der Ursachen von Feuchtigkeit als Grundlage für Schimmelpilzwachstum in Innenräumen steht an erster Stelle.

In der Leitlinie werden Empfehlungen für den Innenraum, die Außenluft, Nahrungsmittel (Empfehlungen ohne Evidenz) gegeben. Sanierung von Wohnräumen (Gebäuden) mit Feuchteproblemen und Schimmelpilzwachstum. Zur fachgerechten Sanierung eines Feuchte-/Schimmelschadens zählen die Beseitigung der bauphysikalischen Ursache(n), die Trocknung und die Entfernung aller schimmelbefallenen Materialien und eine anschließende Feinreinigung. Die Einzelheiten und Verfahren sind nicht Bestandteil der AWMF-Schimmelpilzleitlinie. Detaillierte Informationen finden sich in den einschlägigen Schimmelpilzleitfäden (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes 2002, 2005, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 2006) sowie der überarbeiteten Fassung des UBA-Leitfadens (Erscheinungstermin voraussichtlich 2017). 

Sozialstatus und Feuchte-/Schimmelbefall  Statistische Erhebungen zeigen, dass in Wohnungen von Personen mit niedrigerem Sozialstatus Feuchte-/Schimmelschäden häufiger genannt werden als in der Allgemeinbevölkerung.  Prävention  Wichtig ist zunächst die Aufklärung suszeptibler und immunsupprimierter Patienten über die mit einer Schimmelpilzexposition im Innenraum verbundenen Risiken und Maßnahmen zur Prävention, gegebenenfalls ergänzt durch häusliche Untersuchungen auf das Vorkommen von Aspergillus fumigatus und Aspergillus flavus (im Innenraum nur sehr selten zu erwarten).  Bei allen Gesundheitsstörungen, die mit einer Exposition gegenüber Umweltfaktoren verbunden sind, steht die Prävention und Expositionskarenz im Vordergrund. Dies trifft im besonderen Maß auch für Schimmelpilze zu. Ein Innenraumklima, das Schimmelpilzwachstum begünstigt (hohe Luftfeuchtigkeit, mangelnde Ventilation), muss zur Allergieprävention grundsätzlich vermieden werden.  Weitere Informationen finden sich im „Schimmelpilz-Leitfaden“ des UBA (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes 2002) sowie in der überarbeiteten Fassung des UBA-Leitfadens (Erscheinungstermin voraussichtlich 2017).

Quelle: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/Archiv/ASU-Heftarchiv/article-772689-110576/awmf-schimmelpilz-leitlinie-.html

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